Leasing & Finanzierung

Geleaste oder finanzierte Maschine verkaufen

Ja, eine geleaste oder finanzierte Maschine lässt sich verkaufen. Sie holen die Ablösesumme zum geplanten Verkaufstermin bei Leasinggeber oder Bank ein; der Kaufpreis wird zuerst zur Ablösung verwendet, den Überschuss erhalten Sie. Erst nach Freigabe und Zahlungseingang wird die Maschine abgeholt.

Maschine einreichen

Ablauf in vier Schritten

SchrittWas passiert
1. BewertungMaschine einreichen, 3 Gebote in 2 Stunden
2. AblösesummeRestwert schriftlich bei Bank/Leasinggeber anfordern
3. AbrechnungKaufpreis löst den Vertrag ab, Differenz geht an Sie
4. ÜbergabeFreigabe erteilt, Abholung nach Zahlungseingang

Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung?

Bei einer Finanzierung sind Sie Eigentümer und die Bank hat ein Sicherungsrecht – nach Ablösung wird sie freigegeben. Beim Leasing gehört die Maschine dem Leasinggeber; hier ist eine Vertragsübernahme oder ein vorzeitiger Kauf mit anschließendem Weiterverkauf nötig. Beides ist Alltagsgeschäft und wir kennen den Weg.

Wenn der Erlös unter der Restschuld liegt

Dann bleibt eine Differenz offen, die Sie ausgleichen müssen. Genau deshalb lohnt es sich, mehrere Gebote einzuholen: Jeder zusätzliche Prozentpunkt Erlös reduziert Ihre Restzahlung unmittelbar.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Leasing- oder Darlehensvertrag mit Vertragsnummer
  • Aktuelle Ablöseauskunft mit Stichtag
  • Rechnung oder Kaufvertrag der Maschine
  • Wartungsheft und letzte Prüfung, sofern vorhanden

Häufige Fragen

Darf ich eine geleaste Maschine überhaupt verkaufen?

Nach Abstimmung mit dem Leasinggeber ja. Üblich ist der vorzeitige Kauf zum Ablösewert und der anschließende Verkauf.

Wer zahlt die Bank aus?

Die Ablösung wird direkt aus dem Kaufpreis beglichen, den Überschuss erhalten Sie.

Wie lange dauert die Freigabe?

Meist wenige Werktage, abhängig vom Institut.

Kostet das extra?

Von uns nicht. Mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen legt Ihr Vertragspartner fest.

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