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Maschine verkaufen mit oder ohne MwSt.: was Verkäufer wissen müssen

MwSt. beim Maschinenverkauf ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Käufer und Verkäufer. 19 % sind viel Geld – umso wichtiger ist, die Regel vorab zu klären. Wichtig: Dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung; im Zweifel Ihren Steuerberater fragen.

Regelbesteuerung (Standard)

Verkaufen Sie als Unternehmer an einen anderen deutschen Unternehmer, wird der Verkauf mit 19 % MwSt. abgerechnet. Der Käufer holt sich die MwSt. als Vorsteuer zurück. Netto = Brutto minus 19 %.

Innergemeinschaftliche Lieferung

Verkaufen Sie an einen EU-Unternehmer mit gültiger USt-IdNr., ist die Lieferung steuerfrei – wenn die Maschine nachweislich ins Ausland geht (CMR-Frachtbrief). 60 % der Käufer in unserem Netzwerk sind EU-Unternehmer – das ist der Regelfall.

Ausfuhrlieferung (Drittland)

Bei Export in die Schweiz oder außerhalb der EU: ebenfalls steuerfrei, aber Sie brauchen die Ausfuhrbestätigung des Zolls. Käufer sorgt normalerweise dafür.

Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)

Bei gebrauchten Maschinen, die ohne Vorsteuerabzug angeschafft wurden (z. B. Privatkauf), kann der Händler nur die Marge versteuern. Für Sie als Verkäufer irrelevant, aber gut zu wissen: Käufer, die differenzbesteuert weiterverkaufen, bieten manchmal etwas weniger.

Was ist für Sie günstiger?

Aus Verkäufersicht ist es meistens egal, solange der Netto-Preis stimmt. Achten Sie darauf, dass alle Gebote auf demselben Netto-Betrag basieren – sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Unsere Gebote werden immer als Netto-Preise übermittelt, sodass Sie direkt vergleichen können.